Förderrichtlinien

der Sporthilfe Emsland

1. Mit den Fördergeldern der Sporthilfe Emsland sollen Vereine und Verbände zusätzliche Leistungen und Kosten für ihre Athleten und Trainer finanzieren! Das heißt: Vereine und Verbände sollen die Fördergelder nicht mit ihren normalen Leistungen für die Athleten und Trainer verrechnen, ihre eigene Förderung einstellen und durch Sporthilfegelder ersetzen. Die Fördergelder sind für darüber hinausgehende Kosten der Athleten/Trainer bestimmt und ist den Athleten transparent darzulegen.

2. Fördergelder der Sporthilfe Emsland erhalten Vereine und Verbände nur für tatsächlich im Jahr der Förderzahlung umzusetzende sinnvolle Maßnahmen/Kosten des Leistungssports.

3. Förderungen für Maßnahmen/Kosten können nur einmal beantragt werden entweder als Leistungsförderung, als Stützpunktförderung oder als Projektförderung.

4. Die Sporthilfe betreibt Leistungssportförderung, das heißt, dass ein gewisses Leistungsniveau bereits erbracht worden sein muss. Für Breitensportförderung sind die Vereine, Fachverbände und Sportbünde zuständig.

5. Leistungsförderung für Leistungen einzelner Sportler wird nur an emsländische Sportvereine und Sportorganisationen gezahlt zur zusätzlichen Förderung dieser Sportler bzw. deren Kostenentlastung. Die Sportler müssen Mitglied in einem emsländischen Sportverein sein. Die Sportler können in Absprache mit ihrem emsländischen Verein, Verband und der Sporthilfe vorübergehend auch Startrecht für einen Verein außerhalb des Emslandes haben (z.B. ausbildungsbedingt). An Vereine außerhalb der Sportregion Emsland wird keine Förderung für die Sportler gezahlt.

6. Topsportler (Top-Team Olympia) können direkt gefördert werden, wenn sie im Emsland ausgebildet wurden, ein nationales Top-Niveau erreicht haben, eine enge Verbindung zum Emsland unterhalten und ihre Förderung im emsländischen Interesse liegt.

7. Die Förderung wird auf einen Zeitraum von längsten einem Jahr beschränkt. Über den Förderumfang wird eine schriftliche Vereinbarung getroffen.

8. Die Sportler/Vereine/Stützpunkte verpflichten sich, nach Jahresfrist gegebenenfalls einen Nachweis über die Einhaltung der Vereinbarung vorzulegen. Bei Nichteinhaltung der Vereinbarung behält sich die Sporthilfe Emsland einen Kürzung/Rückforderung der gewährten Mittel vor.

9. Die Fördervoraussetzungen prüft der Vorstand in Absprache mit dem Fachbeirat.

10. Die Entscheidungen über die Förderung trifft das Kuratorium.

11. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

12. Anträge müssen bis spätestens zum 30.11. für die Hauptförderung jeden Jahres schriftlich an die Sporthilfe Emsland gestellt werden. Für die Nachförderung (nur in begründeten Ausnahmefällen) sind die Anträge bis zum 31.05. einzureichen. Verspätet eingereichte Anträge können erst für die nächste Förderung berücksichtigt werden.

Förderkriterien - Orientierungsrahmen

A. Leistungsförderung

  1. Internationale Perspektive in einer olympischen Disziplin
  2. Internationale Perspektive in einer nichtolympischen Disziplin Nationale Spitze in olymp. Disziplin Paralympic-Teilnahme Nationalmannschaftsmitglied Männer/Frauen
  3. Nationale Spitze in nichtolympische Disziplin Internationale Perspektive in Sportarten mit geringer Dichte Medaillenplatz/ Platzierung Dt. Jahrgangs/Junioren Nationalmannschaftsmitglied Jugend Deutsche Meister Behindertensport.
  4. Finalteilnahme DM und Jugend-DM (nach Qualifikation) C- oder D-Kader Mitglied Platzierung Dt. Bestenliste (je nach Sportart)

B. Stützpunktförderung

  1. Landesstützpunkte
  2. Bezirksstützpunkte
  3. Kreisstützpunkte

C. Projektförderung

Gezielte Trainings- und/oder Wettkampfprojekte Kreiswirksame Aktionen, Maßnahmen etc.

D. Motivationsförderung / Initiativförderung

Anerkennung für interessante Initiativen und Besondere (Mannschafts-) Leistungen, Motivationsprämie